Testzentrum

DRK-Bistro Henry
DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V.
Sperlichstraße 27
48151 Münster

(0251) 9739 0
schnelltests@drk-westfalen.de

 

Öffnungszeiten (gültig ab 03.01.2023)

Mo:  08:00 – 13:30 

Di:  08:00 - 11:00

Mi: 08:00 – 13:30

Do:  08:00 - 11:00

Fr: 08:00 – 11:00

Information

Risiko- und weitere ausgewählte Gruppen können weiterhin einen kostenfreien Antigen-Schnelltest machen. Die subventionierten Drei-Euro-Tests, die bislang ebenfalls angeboten wurden, gibt es fortan nicht mehr. Die neuen Testregeln gelten voraussichtlich bis 28. Februar 2023.

Wer hat noch Anspruch auf kostenlose Schnelltests?

Kostenlose Tests gibt es nach der neuen Regelung noch für Besucher, Behandelte und Bewohner folgender Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Dienste
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge

Außerdem dürfen sich folgende Gruppen kostenlos testen lassen:

  • pflegende Angehörige
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind.
  • Infizierte, die sich in Isolation befinden und sich freitesten lassen wollen.

Wir möchten in diesem Zuge darauf hinweisen, dass die Testkosten in Höhe von 9,50€ vollständig von Ihnen als Testperson getragen werden müssen, wenn Sie nicht zu einer der o.g. Gruppen gehören

Bitte beachten Sie, dass zur Testung ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden muss, sowie dass Ihre Zugehörigkeit zu einer der o.g Gruppen einen Nachweis wie folgt erfordert:

Personengruppe

Nachweis

Besuch / Behandlung  in einer der o.g. Einrichtungen

Glaubhafte Versicherung gegenüber der Teststelle durch Selbstauskunft, sowie Schreiben der Einrichtung , oder durch Formular, zu finden auf der Internetseite des BMG

Pflegende Angehörige

Glaubhafte Versicherung durch Selbstauskunft oder Beleg des Pflegestatus

Beendigung der Absonderung

Schriftliche Isolationsanordnung des Gesundheitsamtes

oder ein positives PCR-Testergebnis (nicht älter als 21 Tage)

Menschen mit Behinderung und Beschäftige in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Vorlage eines Bescheides der Einrichtung

 

E-Mail-Adresse bestätigen

Um sich einen Termin reservieren zu können, müssen Sie zunächst Ihre E-Mail-Adresse bestätigen.

Hierzu senden wir Ihnen nach der doppelten Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse einen Link zu. Nachdem Sie den Link in der E-Mail angeklickt und Ihre E-Mail-Adresse bestätigt haben, können Sie sich einen Termin reservieren.

Selbstauskunft

Sie können mit Hilfe dieses Formulars in der Teststelle nachweisen, dass Sie gemäß der Testverordnung (TestV) Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest haben. Bitte füllen Sie die entsprechenden Felder aus und kreuzen den entsprechenden Testgrund an). Bitte beachten Sie, dass zur Bestätigung des Testgrunds ein Nachweis erforderlich ist.

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